Gebaute schmale Häuser

Schmales Haus – attraktive Häuser für schmale Grundstücke

Dass Grundstücke ein knappes Gut sind, bemerken vor allem Bauherren, die in Großstädten und Ballungsgebieten bauen wollen, schnell. Steht das Traumgrundstück nicht zur Verfügung oder existiert schlicht und ergreifend nicht, rücken kleinere Grundstücke in den Fokus. Diese wirken auf den ersten Blick oft zu schmal für eine Bebauung. Es stellt sich die Frage: Gibt es attraktive Häuser für schmale Grundstücke? Wir gehen der Sache auf den Grund.

Grundriss schmales Haus – Welche Merkmale zeichnen schmale Häuser aus?

Rein optisch sind schmale Häuser sofort zu erkennen: sie sind schlank und besetzen nur wenig Grundfläche. Diese beiden Merkmale sorgen dafür, dass ein schmales Haus dennoch genügend Wohnraum bietet:

Bau in die Höhe

Wenn man nicht in die Breite bauen kann, baut man eben in die Höhe. Schmale Häuser werden meist mit ein bis drei Stockwerken gebaut, sodass sich leicht Wohnflächen von 150 m² und mehr realisieren lassen. Manche Haustypen kommen demzufolge nicht für schmale Grundstücke infrage. Dazu gehört zum Beispiel der Bungalow, der klassischerweise komplett ebenerdig gebaut wird.

Keller und Dachgeschoss

Zudem werden die Häuser wann immer möglich mit Unterkellerung gebaut, wodurch zusätzlicher Stauraum entsteht. Und auch durch den Ausbau des Dachgeschosses lassen sich die Räumlichkeiten in vielen Fällen optimal erweitern.

Schmales Haus bauen oder kaufen– Das sollte beachtet werden

Wer sich dafür entscheidet, ein schmales Grundstück zu bebauen, muss zwingend einige grundlegenden Dinge beachten. Die folgenden Aspekte sollten dabei nicht vergessen werden:

Möglichkeit der Bebauung

Darf das Grundstück überhaupt bebaut werden? Existiert ein Bebauungsplan und was sieht dieser vor? Im Vorhinein muss unbedingt in Erfahrung gebracht werden, inwiefern und unter welchen Auflagen eine Bebauung mit einem schmalen Haus möglich ist.

Grunddienstbarkeiten

Nicht selten bestehen bei kleinen Grundstücken sogenannte Grunddienstbarkeiten. Dabei handelt es sich um Nutzungsrechte, die Anlieger beispielsweise dazu berechtigen, das Grundstück zu begehen oder zu befahren, um ihr eigenes Grundstück zu erreichen. Die gängigsten Arten der Grunddienstbarkeit sind Wegerechte und Leitungsrechte. Letztere beziehen sich auf die Nutzung von Strom-, Wasser- und Gasleitungen. Möchte man herausfinden, ob und welche Grunddienstbarkeiten für ein Grundstück bestehen, muss man einen Blick ins Grundbuch werfen. Dort müssen sämtliche Grunddienstbarkeiten eingetragen werden.

Bodengutachten

Da kleine Grundstücke manchmal zur Entsorgung von Altlasten genutzt werden, empfiehlt sich die Durchführung eines Bodengutachtens hier insbesondere. Die Anfertigung eines solchen Gutachtens ist aber ohnehin nie ein Fehler und verrät einiges über den Baugrund. Auf der Basis eines Bodengutachtens kann der Bau beginnen, ohne dass mit bösen Überraschungen gerechnet werden muss.

Clevere Planung

Gerade wenn wenig Grundfläche zur Verfügung steht, muss das Bauvorhaben clever geplant werden. Im Zentrum steht für gewöhnlich die Frage, wie möglichst viel Wohnraum auf dem schmalen Grundstück entstehen kann. Es lohnt sich, verschiedene Konzepte durchzugehen und genau zu prüfen, welcher Aufbau sich im Hinblick auf die individuellen Gegebenheiten am besten eignet.

Vermehrt entscheiden sich Käufer eines kleinen Grundstücks für den Bau eines Mini-Hauses. Diese kleinen Häuser sind meist ebenerdig und setzen sich aus ein bis zwei Zimmern zusammen. Sie kommen hauptsächlich als Singlewohnung oder Wochenendhäuschen infrage.

Ein schmales Haus in Fertighaus Bauweise – eine richtige Alternative

Klar ist: Die Bebauung eines schmalen Grundstücks birgt Herausforderungen. Daher denken viele Bauherren in spe direkt daran, die Planung einem Architekten zu überlassen, um ein maßgeschneidertes schmales Haus zu erhalten. Daran ist an und für sich auch nichts auszusetzen. An den Fertigbau wird daher oftmals gar nicht weiter gedacht. Schließlich eignen sich Fertighäuser nur für “normale” Grundstücke, oder? Zwar stimmt es, dass die meisten Fertighäuser nicht für schmale Grundstücke konzipiert wurden, das bedeutet aber nicht, dass Fertighausanbieter absolut keine schmalen Gebäude im Sortiment haben. Die Anbieter sind sich dem zunehmenden Mangel an bebaubarem Grund und Boden bewusst und reagieren darauf, indem sie auch schmale Fertigbauten anbieten. Mit Haus Hüfingen, Haus Legittimo und Haus Walldorf präsentiert KEITEL Haus drei Fertighäuser, die sich optimal für schmale Grundstücke eignen. Kunden profitieren von mehreren Vorteilen, die mit der Fertigbauweise einhergehen:

Verlässliche Kostenplanung

Beim Kauf eines Fertighauses weiß man als Bauherr von vorneherein, welche Kosten auf einen zukommen. So lässt sich die Finanzplanung vorausschauend gestalten.

Genaue Zeitplanung

Während unvorhersehbare Ereignisse den Bau eines Massivhauses zeitlich in die Länge ziehen können, werden Fertighäuser termingenau errichtet.

Geringer Aufwand

Als Bauherr muss man sich nicht am Bau beteiligen. Die Arbeit wird von Profis übernommen, während man selbst seinem ganz normalen Alltag nachgehen kann.

Flexible Eigenleistung

Dennoch besteht natürlich die Möglichkeit, Eigenleistung einzubringen und einfache Arbeitsschritte selbst zu übernehmen. Dadurch lassen sich die Gesamtkosten mitunter stark reduzieren.

Hohe Qualität

Die Bauteile für ein Fertighaus werden im Werk unter optimalen Bedingungen hergestellt und erfüllen daher höchste Qualitätsstandards.

Auch wenn nichts gegen den Bau eines Massivhauses mit der Unterstützung eines Architekten spricht, sollte der Fertigbau zumindest in die Überlegungen miteinbezogen werden. In vielen Fällen stellt er auch für schmale Grundstücke eine echte Alternative dar.

Schmale Häuser Preise – Mit diesen Kosten ist zu rechnen

Auch schmale Häuser haben ihren Preis. Dieser fällt aber tatsächlich meist niedriger aus, als bei einem Haus im Standard-Format. Zum einen sind die kleinen Grundstücke oft zum vergleichsweise schlanken Quadratmeterpreis zu haben. Zum anderen schrumpfen mit dem Grundstückspreis auch die Erwerbsnebenkosten, zum Beispiel die Grundbuchkosten, die Grunderwerbssteuer und die Gebühr für den Notar. Wie viel genau ein schmales Haus kostet, kann nicht pauschal festgelegt werden. Je nach Gegend, Anbieter, Wohnfläche und Ausstattung kann auch ein schmales Haus schnell teuer werden. Grundsätzlich kommen Bauherren, die ein schmales Grundstück bebauen, aber günstiger weg, als Käufer eines normalgroßen Grundstücks.

Die Vorteile und Nachteile eines schmalen Hauses

Diese Vor- und Nachteile gehen mit dem Bau eines schmalen Hauses einher:

Pro: Kosten

Schmale Häuser sind oft zum vergleichsweise schmalen Preis zu haben. Wie bereits geschildert, reduziert vor allem der geringe Grundstückspreis, einhergehend mit niedrigen Erwerbsnebenkosten, den Gesamtpreis.

Pro: Geringer Instandhaltungsaufwand

Je größer Grundstück und Haus, desto mehr Aufwand fällt Instandhaltung und Pflege zu. Mit einem schmalen Haus spart man also an diesen Punkten.

Pro: Ausreichend Wohnfläche

Auch schmale Häuser können ausreichend Wohnfläche bieten. Eine Dachterrasse, ein Keller, mehrere Stockwerke und eine wohldurchdachte Einrichtung führen dazu, dass es nicht an Wohnraum mangelt.

Contra: Intensive Planung

Damit das Platzangebot später ausreicht, muss allerdings eine intensive Planung stattfinden. Mit der verfügbaren Fläche muss klug gewirtschaftet werden, damit ein Gebäude entsteht, das den eigenen Ansprüchen gerecht wird.

Contra: Einschränkungen bei der Bebauung

Nicht jeder Haustyp eignet sich für ein schmales Grundstück. Kauft man ein solches, muss man sich darüber im Klaren sein, dass man bei der Bebauung mit gewissen Einschränkungen zurechtkommen muss.

Fazit: Optimale Häuser für schmale Grundstücke

Schlussendlich ist festzuhalten, dass auch auf einem schmalen Grundstück ein Traumhaus entstehen kann. Schmale Häuser werden derweil auch von Fertighausfirmen angeboten und müssen daher nicht zwangsläufig massiv gebaut werden. Auch wenn kleine Grundstücke ihre Herausforderungen mitbringen, haben sie dennoch Vorteile, die nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

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